Workshop B2: Verdachtsberichtstattung, Aufklärung oder Rufmord?
Freitag, 15. September: 12:00 - 13:30 Uhr
(mit Ann-Katrin Müller, Stefan Niggemeier,Holger Stark und Christian Schertz)
Die Verdachtsberichterstattung zum Thema #MeToo sei „in jüngster Zeit völlig aus dem Ruder gelaufen“, behaupten die Rechtsanwälte Christian Schertz und Simon Bergmann, die mehrere Betroffene vertreten. Um Klicks und Auflage zu machen, ignorierten die Medien „zunehmend“ die rechtlichen Vorgaben. Tatsache ist, dass prominente Fälle immer wieder für gewaltige Aufmerksamkeit sorgen - und in der Folge für langjährige rechtliche Auseinandersetzungen. Was läuft wirklich aus dem Ruder? Was muss an die Öffentlichkeit? Wie gelingt die Gratwanderung zwischen Aufklärung und Vorverurteilung? Welche Gerichtsentscheidungen behindern die Berichterstattung? Ist die „Unschuldsvermutung“ bei maximaler Schlagzeilengröße nur eine Behauptung?
Oliver Srocke ist Rechtsanwalt in Hamburg und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht. Er vertritt zahlreiche Verlage und Medienhäuser vor Gericht in presserechtlichen Auseinandersetzungen, darunter auch den SPIEGEL in zahlreichen #MeToo-Fällen.