Workshop B2: Verdachtsberichtstattung, Aufklärung oder Rufmord?
Freitag, 15. September: 12:00 - 13:30 Uhr
(mit Holger Stark, Ann-Katrin Müller, Marc-Oliver Srocke und Stefan Niggemeier)
Die Verdachtsberichterstattung zum Thema #MeToo sei „in jüngster Zeit völlig aus dem Ruder gelaufen“, behaupten die Rechtsanwälte Christian Schertz und Simon Bergmann, die mehrere Betroffene vertreten. Um Klicks und Auflage zu machen, ignorierten die Medien „zunehmend“ die rechtlichen Vorgaben. Tatsache ist, dass prominente Fälle immer wieder für gewaltige Aufmerksamkeit sorgen - und in der Folge für langjährige rechtliche Auseinandersetzungen. Was läuft wirklich aus dem Ruder? Was muss an die Öffentlichkeit? Wie gelingt die Gratwanderung zwischen Aufklärung und Vorverurteilung? Welche Gerichtsentscheidungen behindern die Berichterstattung? Ist die „Unschuldsvermutung“ bei maximaler Schlagzeilengröße nur eine Behauptung?
Jost Müller-Neuhof, Jahrgang 1969 (54 Jahre), Journalist und Rechtsanwalt, Rechtspolitischer Korrespondent für den Tagesspiegel/Berlin; Lehrbeauftragter für Rechtskommunikation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität (FU) Berlin; Mitglied des Deutschen Presserats. Geb. in Hamburg, Studium und Referendariat in Berlin; Promotion zum Dr. jur. im Verfassungsrecht; Volontariat beim Tagesspiegel, ab 2000 bis 2011 Tätigkeit dort als Politikredakteur. Verschiedene Publikationen zum Presse-Auskunftsrecht in Fachzeitschriften.